Manchmal beruht der Verdacht, der zu einer Hausdurchsuchung führt, sogar nur auf Gerüchten und Denunziationen. So habe die Polizei die Wohnung eines Mandanten allein deswegen durchsucht, weil ein Zeuge den Beamten berichtete, ein anderer Mann habe ihm in einer Kneipe erzählt, Vetters Mandant sei ein Dealer. "Der Zeuge hat laut den Polizeiakten noch nicht einmal gesagt, dass er dem Mann geglaubt hat. Dennoch sprachen Staatsanwalt und Ermittlungsrichter von einer ausreichenden Rechtsgrundlage", wettert der Anwalt.